Auslandsreisekrankenversicherung: Damit ein Beinbruch nicht zum Horror wird
Wer für den Urlaub nach Ägypten oder in Thailand reist, sollte im Reisefieber eines nicht vergessen: den Krankenschutz. Denn Behandlungskosten müssen gesetzlich Versicherte generell selbst tragen; auch privat Patienten können sich nicht darauf verlassen, dass ihre Versicherungsleistungen weltweit gelten. Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung gewährleistet meist bis zu 42 Tage im Jahr eine verlässliche medizinische Grundversorgung im Ausland, ob Krankenhausaufenthalt, Zahnbehandlung oder Operation.
Kassenpatienten kommen außerhalb der EU an einem zusätzlichen Auslandsreiseschutz nicht vorbei. Ihr Versicherer übernimmt nur Gesundheitskosten innerhalb der Europäische Union. Dagegen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung Privatpatienten nur unter Vorbehalt zu empfehlen. Private Krankenversicherungen bieten viele Leistungen auch weltweit an. Deshalb sollten sich ihre Kunden sehr genau über die Leistungslücken informieren, um gezielt einen Auslandskrankenschutz auf sich abzustimmen. Ansonsten nehmen sie in Kauf, dass sie sich unnötig doppelt versichern. Gerade Kombiversicherungen mit All-inklusive-Pakete sind für sie nur selten lukrativ. Generell gilt: Der Reisende sollte zunächst überprüfen, ob der bestehende private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtschutz nicht auch im Ausland gilt.
Es lohnt sich, mehrere Angebote von verschiedenen Gesellschaften einzuholen und die Versicherungen zu vergleichen. Jedoch sollte der Suchende zuerst auf Qualität der Policen achten: Der günstigste Schutz nützt nichts, wenn sie im Ernstfall nicht zahlt. Zwischen den Verträgen gibt es hier erhebliche Unterschiede. Eine Leistung, die auch kaum ein Versicherer einfach übernimmt, ist der Rücktransport nach Deutschland. Kein Wunder: Er kann schnell mehrere Zehntausende Euro kosten. Die meisten Gesellschaften bieten diese Leistung jedoch nur eingeschränkt an. Einige bezahlen den Flug erst, wenn der Patient eine vollstationäre Behandlung benötigt, die länger als 14 Tage dauert. Doch es gibt auch einige Versicherer, die dem Patienten ohne Einschränkungen den Rückflug bezahlen, wenn er sinnvoll und medizinisch zu vertreten ist. Wer nicht mit einem komplizierten Beinbruch mehrere Wochen in Thailand verbringen möchte, sollte lieber einen Versicherer wählen, der den Rücktransport nach Deutschland erstattet. Für die Reise in krisengeschüttelte Länder sollte der Versicherungsnehmer auch auf die Vertragsbedingungen bei Kriegen und inneren Unruhen machen. Manche Gesellschaften schaffen hier nämlich keine klaren Sachlagen. Falls der Kunde in einer kriegerischen Auseinandersetzung verwundet wird, kann der Versicherer die Leistung verweigern, in dem er behauptet, der Reisende hätte die Krise vorhersehen können. Deshalb sollte der Verbraucher lieber zu einer Police greifen, die den Versicherungsfall davon abhängig macht, ob das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht oder nicht. Einschränkungen gibt es zu dem bei schwangeren Personen; diese sollten eine Police wählen auch die Mutter und Kind uneingeschränkt Schutz bietet.